Datenschutz – Information an unsere Mitglieder

 

 

Liebe Schützenschwester, Lieber Schützenbruder,

 

wir möchten Euch zum Thema der neuen Datenschutzgrundverordnung, die zum 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, als Verantwortliche Stelle in Sinne des §3 (7) BDSG bzw. Art 4 lit. 7. DSGVO, informieren.

 

Bei den meisten Wettbewerben des Deutschen Schützenbundes stellen erst die veröffentlichten Ergebnisse eine endgültige Bewertung des Wettkampfes dar. Auch ist diese Ergebnisveröffentlichung eine Grundvoraussetzung für eine mögliche Überprüfung (Einspruch gegen ein Wettkampfergebnis). Eine Nichtveröffentlichung der Ergebnisse führt daher zu einem nicht hinnehmbaren Einschnitt in den gesamten Wettkampfbetrieb, unter anderem da gegebenenfalls Einsprüche gegen Ergebnisse mangels Bekanntgabe nicht mehr möglich wären. Ein Wettkampf ohne Ergebnisliste ist nicht darstellbar – weder gegenüber den Wettkampfteilnehmern noch gegenüber der Öffentlichkeit.

 

Mit der Anmeldung zu einem Wettkampf und der Teilnahme am Wettkampf erklärt sich der Teilnehmer konkludent damit einverstanden, dass seine Daten Startlisten bzw. Ergebnislisten veröffentlicht werden.

 

Einer Veröffentlichung von Start- und Ergebnislisten mit Name, Vorname, Wettkampfbezeichnung, Wettkampfklasse, Nennung des Landesverbandes und Vereins im Internet, bei Streaming-Diensten, im TV und in fachlich ausgerichteten Printmedien (z.B. Fachzeitschriften) und allgemeinen Printmedien (z.B. Tageszeitungen, Zeitschriften), nach einer allgemeinen Vorabinformation über die Veröffentlichung in der Ausschreibung, steht aus Sicht des Datenschutzes nichts entgegen.

 

Sportler, die dennoch nicht mit der Veröffentlichung einverstanden sind bzw. auf eine Unkenntlichmachung der eigenen Daten bestehen, und dies vor dem Wettkampf erklären, werden nicht zum Wettkampf zugelassen.

 

Dem Wunsch eines Sportlers, der erst nach dem Wettkampf eine Nichtveröffentlichung seines Ergebnisses wünscht, kann nicht entsprochen werden bzw. führt zu einer Diskqualifikation. Er wäre auch zukünftig nicht mehr zum Wettbewerb zuzulassen, da er auch bei einem nächsten Wettbewerb wohl nicht auf der Ergebnisliste erscheinen will.

 

Mit erfolgter Einwilligung erklärt sich das Mitglied, aus organisatorischen Gründen mit der elektronischen Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe der wettkampfrelevanten personenbezogenen Daten unter Angaben von Namen, Vereinsname, Landesverbandszugehörigkeit, Alter, Klasse, Behindertenklasse, Wettkampfbezeichnung, Startnummer und Startzeit einverstanden. Sie willigen ebenfalls in die Veröffentlichung der Start- und Ergebnislisten sowie, evtl. Fotos vom Wettkampf und der Siegerehrung in Aushängen, im Internet, auf Facebook und anderen sozialen Medien sowie in weiteren Publikationen des deutschen Schützenbundes oder seiner Untergliederungen ein.

Sollte im Nachhinein gegen diese Veröffentlichung Widerspruch eingelegt werden,werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer disqualifiziert. Die Ergebnislisten werden bei einem Wiederspruch gegen die Veröffentlichung nicht geändert, sie bleiben bestehen.

 

Mit erfolgter Einwilligung erklärt sich das Mitglied, das die personenbezogenen Daten für die Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet (z.B. Einladung zu Versammlungen, Beitragseinzug, Organisation des Sportbetriebes) werden dürfen.

Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit sportlichen Ereignissen einschließlich der Berichterstattung hierüber auf der Internetseite des Vereins, in Auftritten des Vereins in Sozialen Medien sowie auf Seiten der Fachverbände veröffentlicht und an lokale, regionale und überregionale Printmedien übermittelt.

 

Wir weisen daraufhin, dass Fotos oder Videos von Person bei der Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte kann hierbei nicht ausgeschlossen werden. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt. Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung muss in Textform (Brief oder per Mail) gegenüber dem Verein erfolgen.

 

Nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft/Verbandsmitgliedschaft werden Ihre persönlichen Daten gelöscht, soweit sie nicht, entsprechend der steuerlichen Vorgaben, aufbewahrt werden müssen.

Eine vollständige Löschung der veröffentlichten Fotos und/oder Videoaufzeichnungen im Internet kann durch den Schützenverein Förste von 1913 e.V. nicht sichergestellt werden, da z.B. andere Internetseiten die Fotos und Videos kopiert oder verändert haben könnten. Der Schützenverein Förste von 1913 e.V. kann nicht haftbar gemacht werden für Art und Form der Nutzung durch Dritte wie z. B. für das Herunterladen von Fotos und/ oder Videos und deren anschließender Nutzung und Veränderung.

 

Abschlussbemerkung:

Derzeit herrscht eine große Unsicherheit rund um den Datenschutz, unterschiedliche Auslegungen und Interpretationen der gesetzlichen Vorgaben werden gefühlt jeden Tag mehr. Je mehr man zu dem Thema liest, umso unsicherer wird man und umso größer die Vielzahl der noch umzusetzenden und zu beachtenden Vorgaben. Auch der Schützenverein Förste von 1913 e.V. unterliegt diesem Druck.

 

Wir wollen gerne alles richtig machen und Dich bestmöglich beraten, haben aber auch keine 100%ige Sicherheit. Eine Kommentierung der Gesetze und Verordnungen oder eine gefestigte Rechtsprechung gibt es noch nicht. Auskunft von den Landesdatenschutzbeauftragten oder gar Bundesdatenschutzbeauftragten erhält man auf einzelne Fragen kaum. Insofern ist das auch für uns teilweise wie ein „Blindflug“.  

 

Der Schützenverein Förste von 1913 e.V. versichert Euch, das er mit allen gespeicherten Daten sorgfältig und in Eurem Sinne umgeht.